Schadenregulierung

Leckortung

Eine professionelle Leckortung wird notwendig, wenn ein Wasserschaden sichtbar ist, die Ursache jedoch unbekannt bleibt – etwa bei feuchten Wänden, nassen Böden oder Flecken an der Decke. Mehr…

 Sie ist außerdem sinnvoll, wenn der Verdacht besteht, dass eine  Leitung undicht ist, obwohl kein offenes Rohr erkennbar ist. Auch  mögliche Defekte an Heizungsrohren, Fußbodenheizungen oder Warm- und  Kaltwasserleitungen machen eine präzise Lecksuche erforderlich.

Ebenso sollte eine Leckortung erfolgen, wenn wiederkehrende Feuchtigkeit  auftritt, deren Ursprung nicht eindeutig zu bestimmen ist.

Eine Auswahl an Betrieben haben wir hier für Sie zusammengestellt.Gerne beauftrage wir für sie in diesem Fall ein qualifiziertes Unternehmen.

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Bautrocknung

Eine Bautrocknung wird erforderlich, wenn nach einem Wasserschaden  Bauteile wie Estrich, Wände oder die Dämmung durchfeuchtet sind. Sie ist ebenso notwendig, wenn Schimmelbildung droht oder bereits erkennbar ist. Mehr…

Auch wenn Wasser unter den Bodenbelag – etwa unter  Laminat,  Parkett oder Fliesen – gelaufen ist, sollte eine professionelle  Trocknung erfolgen. Zudem braucht es Bautrocknung, wenn der Estrich oder die Dämmschicht gezielt getrocknet werden müssen oder wenn  die Versicherung eine technische Trocknung vorschreibt, um Folgeschäden  sicher auszuschließen.

Gerne beauftrage wir für sie in diesem Fall ein qualifiziertes Unternehmen.

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Vor der Reparatur - Kostenvoranschlag

Ihr Schaden ist nun gemeldet und der Versicherungsschutz wurde  geprüft. Eventuell war auch einer unserer Geschäftsstellenleiter oder  ein Mitarbeiter Vor-Ort. Nun können Sie einen Handwerker Ihres  Vertrauen beauftragen, Ihnen einen Kostenvoranschlag (KVA) für die  Behebung des Schadens zu erstellen. 

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Bei der Wahl des Handwerkbetriebes sind die frei. Gerne geben wir aber auch eine Liste von Handwerksbetrieben aus der Region mit an die Hand.

Diesen Kostenvoranschlag reichen Sie uns bitte ein. Eventuell haben wir dazu  einige Rückfragen und melden uns dann noch bei Ihnen oder wir können den KVA direkt freigeben. 

Bitte beachten Sie, dass Sie den Handwerker beauftragen müssen. In diesem Fall dürfen das leider nicht für sie übernehmen. 

Lassen Sie sich auch kurz zum Thema Abtretungserklärung informieren. Im Falle einer Abtretung zahlen wir den Rechnungsbetrag direkt an der   Unternehmer. Sie müssen dann nicht in Vorkasse gehen. In den meisten   Fällen können die Arbeitsstunden zu Beginn der Arbeiten nicht genau   genannt und veranschlagt werden. Der Handwerksbetrieb soll daher bitte   Stundenzettel führen. Wichtig: Diese Stundenzettel sind nur mit Ihrer   Unterschrift gültig.

Als qualifizierte und erfahrene Geschäftsstelle der Provinzial Versicherung AG haben wir hohe   Vollmachten und können die allermeisten Schäden direkt und unkompliziert regulieren.

Es kann aber auch vorkommen, dass ein   Sachverständiger eingeschaltet wird. Dieser ist dann sowohl Ihr als auch unser Ansprechpartner. Dabei handelt es sich um ausgewiesene Fachleute die Sie und auch uns beraten.

Wir stehen Ihnen aber nach wie vor mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen Sie gerne persönlich Vor-Ort.

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Schadenumfang

Der genaue Umfang eines Schadens ist nicht immer sofort ersichtlich. Sollte sich der Umfang des Schadens erweitern, dokumentieren Sie auch das bitte und informieren Sie zeitnah.

Schadenabschluss

Haben Sie eine Abtretungserklärung unterschrieben, schickt uns der  Handwerksbetrieb Ihre Rechnung direkt zu. Wir erstatten direkt an die Firma. Sollten nicht schadenbedingte Positionen aufgeführt sein, halten  mit Ihnen und der Firma Rücksprache. Wir erledigen das für sie! 

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Was war gut? - Was können wir besser? Sagen Sie es uns. Gerne in einem kurzen Gespräch. Wir freuen uns natürlich über Lob, nehmen  aber auch kritische Stimmen sehr ernst und arbeiten ständig an uns und  unserer Arbeit.

Unser Ziel: Wir sind für sie da, wenn es drauf ankommt!

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